Deine Pflegeeltern:
Sie führen die Hilfe im Auftrag des Jugendamtes (nach § 33 des achten Sozialgesetzbuches, auch: SGB VIII) durch. Auf der einen Seite haben sie also einen Auftrag und arbeiten mit allen im Hilfesystem zusammen, auf der anderen Seite wollen sie wahrscheinlich auch ein ganz normales (wenn es sowas gibt?) Familienleben haben. Sie haben den Auftrag, bei der Hilfeplanung mitzuwirken und mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten.
PiB- Jugendgruppe
Wenn du dich gerne mit anderen Jugendlichen in Pflegefamilien austauschen möchtest, komm zur PiB-Jugendgruppe. Wir bringen euch und eure Themen zusammen! Kommen können alle jugendlichen Pflegekinder ab 13 Jahre. Die Gruppe wird geleitet durch zwei PiB-Fachberater*innen, die sich, wie auch die Jugendlichen, über Gruppenzuwachs freuen. Die Termine für die nächsten Treffen findest du bei den Events auf der Startseite. Weitere Videos und Berichte findest du unter pib4u – Aktiv bei PiB.