Steht mir Taschengeld zu – und wenn ja, wie viel eigentlich?
Du hast ein Recht auf Taschengeld. Es ist sinnvoll, dass alle Kinder und Jugendlichen über einen bestimmten Betrag frei verfügen können, um den Umgang mit Geld zu lernen. Die Höhe des Betrages ist dann unter anderem vom Alter abhängig. Im Pflegegeld, das deine Pflegeeltern erhalten, ist dein Taschengeld enthalten. Wie in anderen Familien auch, sollten die Pflegeeltern gemeinsam mit den Kindern bzw. Jugendlichen die Höhe besprechen, was davon bezahlt werden muss und in welchem Rhythmus es ausgezahlt wird. Taschengeldzahlungen sollten verlässlich sein, auch wenn Jugendliche sich nicht immer an Regeln halten.
Das Bundesministerium für Familien gibt hier aktuelle Empfehlungen zur Taschengeldhöhe.
Bist du bereits volljährig geworden, dann kannst du dich weiter informieren über unsere Seite pib4u- Careleaver – Geld.
PiB- Jugendgruppe
Wenn du dich gerne mit anderen Jugendlichen in Pflegefamilien austauschen möchtest, komm zur PiB-Jugendgruppe. Wir bringen euch und eure Themen zusammen! Kommen können alle jugendlichen Pflegekinder ab 13 Jahre. Die Gruppe wird geleitet durch zwei PiB-Fachberater*innen, die sich, wie auch die Jugendlichen, über Gruppenzuwachs freuen. Die Termine für die nächsten Treffen findest du bei den Events auf der Startseite. Weitere Videos und Berichte findest du unter pib4u – Aktiv bei PiB.