Umgangsrecht – Recht auf Umgang
Es gibt gesetzliche Regelungen zum Kontakt zwischen Eltern und Kindern, die nicht zusammenleben. In den Gesetzestexten wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Umgang“ benutzt. Die Gesetze wurden vor allem für Trennungs- und Scheidungsfamilien entwickelt. Die Gerichte orientieren sich an diesen Gesetzen, berücksichtigen aber auch die besonderen Bedingungen, wenn es um Pflegekinder und ihre Herkunftsfamilien geht.
Zu den wichtigsten Gesetzen und Regelungen findest du auf dieser Seite erste Informationen. Wenn du eine Frage oder ein konkretes Anliegen hast, solltest du das aber auf jeden Fall mit deiner Fachberatung besprechen.
Die Quelle für die Informationen auf dieser Seite ist ein Text des Deutschen Jugendinstituts, den du hier vollständig findest.
PiB- Jugendgruppe
Wenn du dich gerne mit anderen Jugendlichen in Pflegefamilien austauschen möchtest, komm zur PiB-Jugendgruppe. Wir bringen euch und eure Themen zusammen! Kommen können alle jugendlichen Pflegekinder ab 13 Jahre. Die Gruppe wird geleitet durch zwei PiB-Fachberater*innen, die sich, wie auch die Jugendlichen, über Gruppenzuwachs freuen. Die Termine für die nächsten Treffen findest du bei den Events auf der Startseite. Weitere Videos und Berichte findest du unter pib4u – Aktiv bei PiB.