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Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche?

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in der UN-Kinderrechtskonvention umfassend beschrieben. Es gibt 54 verschiedene Artikel, und die Vereinbarung gilt seit 1989 fast überall auf der Welt. Als Kinder gelten in der Vereinbarung alle Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die in einer Pflegefamilie oder einer stationären Einrichtung leben, ist der Artikel 3 von besonderer Bedeutung. Er regelt, dass bei allen Maßnahmen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Das gilt für die Jugendhilfe genauso wie für Gerichte oder Verwaltungen.

Und hier findest du kurze Zusammenfassungen wichtiger Kinderrechte

In Anlehnung an: Bundeszentrale für politische Bildung

Alle Kinder sind gleich, und zwar unabhängig von der Herkunft, der Hautfarbe, dem Geschlecht, dem Glauben, ob mit oder ohne Behinderung. (Artikel 2)

Jedes Kind hat das angeborene Recht auf Leben, und der Staat hat die Pflicht, das Überleben und die Entwicklung des Kindes sicherzustellen. (Artikel 6)

Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und eine Familie. Ein Kind darf nicht von seinen Eltern getrennt werden, wenn die Eltern das nicht wollen. Es kann sein, dass ein Gericht entscheidet, Kinder von ihren Eltern zu trennen. Zum Beispiel, wenn die Eltern das Kind misshandeln oder es nicht versorgen können. Auch wenn das Kind von seinen Eltern getrennt lebt, hat es das Recht, den Kontakt mit ihnen aufrechtzuerhalten. (Artikel 7, 8 und 9)

Kinder haben das Recht, sich zu informieren und sich eine eigene Meinung zu bilden. Sie dürfen sagen, was sie denken, und man soll ihre Ansichten bei Entscheidungen berücksichtigen. (Artikel 12 und 13)

Kinder haben ein Recht darauf, dass sich keiner in ihr Privatleben, in ihr Familienleben oder ihre persönlichen Nachrichten (z. B. Briefe, E-Mails, SMS) einmischt. Außerdem darf man ihre Ehre und ihren Ruf – im Sinne des Gesetzes – nicht verletzen. (Artikel 16)

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Niemand darf ihnen körperliche oder geistige Gewalt antun. (Artikel 19)

Kinder haben das Recht, besonders beschützt zu werden, wenn in ihrem Land Krieg ist oder sie auf der Flucht sind. (Artikel 22)

Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder. Darüber hinaus haben sie das Recht auf besondere Hilfe. Schulen bereiten die Kinder auf ein möglichst selbstständiges Leben vor und ermöglichen ihnen, einen Beruf zu erlernen. Trotz der Verschiedenheit von Kindern mit und ohne Behinderung sollen sie möglichst viel miteinander zusammen sein, gemeinsam spielen, lernen und sich gegenseitig helfen. (Artikel 23)

Es soll Kindern ermöglicht werden so gesund wie möglich zu leben. Dazu gehört es auch, dass sie den bestmöglichen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Ebenso soll dafür gesorgt werden, dass Kinder vor dem Gebrauch von abhängig machenden und illegalen Drogen geschützt werden. (Artikel 24 und 33)

Kinder haben das Recht zu lernen, was sie interessiert und was sie für das Zusammensein mit anderen Menschen brauchen. Deshalb muss es in allen Ländern auf der Welt Schulen geben. Das Übereinkommen besagt sogar, dass es Pflicht ist, die Schule zu besuchen. (Artikel 28)

Ruhe, Erholung und Spiel sind wichtige Augenblicke im Leben jedes Kindes. Die Städte und Gemeinden achten darauf, dass ihre Kinder und Jugendlichen Möglichkeiten zur vielfältigen Freizeitgestaltung haben. (Artikel 31)

Das Übereinkommen will alle Kinder vor Kinderarbeit und Ausbeutung schützen. In Deutschland dürfen Kinder z. B. erst ab 13 Jahren jobben und auch nur mit Erlaubnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. (Artikel 32)

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen. (Artikel 34) In Deutschland gibt es dazu konkrete gesetzliche Regelungen.

Niemand hat das Recht, dich zu berühren, wenn du es nicht wünschst oder wenn es dir nicht angenehm ist. Du kannst es ablehnen, wenn Erwachsene dich länger drücken und festhalten, als du möchtest.

Wenn du in einer Pflegefamilie aufwächst, wird im Laufe der Jahre viel über dich geschrieben und in einer Akte aufbewahrt. Wenn das Pflegeverhältnis beendet ist, wird das Jugendamt die Akte für 10 Jahre aufbewahren. Wenn du volljährig bist, hast du das Recht zu erfahren, was beim Jugendamt zu deiner Geschichte dokumentiert und gespeichert wurde. Du kannst beim Jugendamt einen Antrag nach § 25 SGB X auf Akteneinsicht stellen. Es ist auch möglich, nach § 83 Abs. 1 S. 1 SGB X einen Antrag auf Auskunft über die zu dir gespeicherten Sozialdaten zu stellen. Das Jugendamt prüft dann, welche Inhalte der Akte du einsehen darfst. Es prüft aber auch, ob in der Akte Informationen über Dritte stehen, z. B. über deine Eltern, die es nicht weitergeben darf. Diese Teile würden dann vor der Akteneinsicht geschwärzt werden.

Es kann sinnvoll sein, deine Fachberatung anzusprechen, wenn du deine Akte einsehen möchtest. Sie kann dir bei der Antragstellung helfen und dich auch ins Jugendamt begleiten. Denn manchmal können die neuen Informationen auch emotional belastend sein.

Auch bei PiB gibt es eine Dokumentation über deine Zeit in der Pflegefamilie. Natürlich hast du auch das Recht zu erfahren, was bei PiB über dich gespeichert wurde. Sprich deine Fachberatung an, wenn du dazu etwas wissen möchtest.

Wenn es für dich eine Vormundschaft oder Pflegschaft gab, kannst du nach § 68 Abs. 3 S. 1 SGB VIII einen Antrag auf Auskunft stellen. Das funktioniert ähnlich wie gerade beschrieben. Es liegt aber im Ermessen der Behörde, ob und in welchem Umfang dir Akteneinsicht gewährt wird.

Kinderrechte im Gesetz

In der Kinderrechtskonvention sind Kinderrechte viel umfassender beschrieben als in deutschen Gesetzen. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, fordern Organisationen wie z. B. das Deutsche Kinderhilfswerk, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten.

Die bestehenden Gesetze, die sich mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen befassen, findest du hier.

PiB- Jugendgruppe

Wenn du dich gerne mit anderen Jugendlichen in Pflegefamilien austauschen möchtest, komm zur PiB-Jugendgruppe. Wir bringen euch und eure Themen zusammen! Kommen können alle jugendlichen Pflegekinder ab 13 Jahre. Die Gruppe wird geleitet durch zwei PiB-Fachberater*innen, die sich, wie auch die Jugendlichen, über Gruppenzuwachs freuen. Die Termine für die nächsten Treffen findest du bei den Events auf der Startseite. Weitere Videos und Berichte findest du unter pib4u – Aktiv bei PiB.