Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche?
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in der UN-Kinderrechtskonvention umfassend beschrieben. Es gibt 54 verschiedene Artikel, und die Vereinbarung gilt seit 1989 fast überall auf der Welt. Als Kinder gelten in der Vereinbarung alle Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die in einer Pflegefamilie oder einer stationären Einrichtung leben, ist der Artikel 3 von besonderer Bedeutung. Er regelt, dass bei allen Maßnahmen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Das gilt für die Jugendhilfe genauso wie für Gerichte oder Verwaltungen.
Und hier findest du kurze Zusammenfassungen wichtiger Kinderrechte
In Anlehnung an: Bundeszentrale für politische Bildung
Kinderrechte im Gesetz
In der Kinderrechtskonvention sind Kinderrechte viel umfassender beschrieben als in deutschen Gesetzen. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, fordern Organisationen wie z. B. das Deutsche Kinderhilfswerk, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten.
Die bestehenden Gesetze, die sich mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen befassen, findest du hier.
PiB- Jugendgruppe
Wenn du dich gerne mit anderen Jugendlichen in Pflegefamilien austauschen möchtest, komm zur PiB-Jugendgruppe. Wir bringen euch und eure Themen zusammen! Kommen können alle jugendlichen Pflegekinder ab 13 Jahre. Die Gruppe wird geleitet durch zwei PiB-Fachberater*innen, die sich, wie auch die Jugendlichen, über Gruppenzuwachs freuen. Die Termine für die nächsten Treffen findest du bei den Events auf der Startseite. Weitere Videos und Berichte findest du unter pib4u – Aktiv bei PiB.